Die Chorproben

Die Chorprobe ist Grundlage unseres musikalischen Erfolgs. Dementsprechend ernst nehmen wir dieses wöchentliche Treffen aller aktiven Chormitglieder, zu dem wir uns zwei Stunden Zeit nehmen.

Probentag: jeden Donnerstag, außer an Feiertagen
Zeiten: Treffen ab 18:30 Uhr
Probenbeginn: 19.00 – 21.00

Ort: Gebäude der Polizeidirektion Dresden, Schießgasse 7, 01067 Dresden

Zusatzproben nach Vereinbarung, 1 bis 2 Probenwochenenden pro Jahr

Wir treffen uns ab 18:30 Uhr im Probenraum der Polizeidirektion Dresden. Dieser Zeitraum bis zum Probenbeginn wird für die aktive Vereinsarbeit genutzt. Geburtstagskinder geben hier gern ein wohltuendes, belebendes Erfrischungsgetränk auch gern in Verbindung mit einer kleinen Knabberei aus, wofür wir uns dankbar mit einem Ständchen revanchieren.

Die Chorprobe beginnt 19 Uhr mit den allgemeinen Ansagen des Chorvorstandes zu aktuellen Themen. Anschließend gibt’s das gemeinsame Einsingen (Nichts wäre falscher, als sofort loszubrüllen. Auch ein Motor muss schließlich erst warmlaufen, bis er so richtig gefordert werden kann.) und das bereits erwähnte „Geburtstagsständchen“.

Daran anschließend beginnt die gemeinsame Probe. Unsere beiden Chorleiter*innen führen Gegenebenfalls auch zeitlich begrenzt geteilte Einzelproben (30 min) in den Stimmgruppen durch.

Hinweise für alle Interessenten und Mitglieder:

Um in das Gebäude der Polizeidirektion Dresden Eintritt zu bekommen, muss man sich als Mitglied des PC Dresden beim Einlassdienst ausweisen können und den Mitgliedsausweis unaufgefordert vorzeigen. Alle, die nicht im Besitz eines solchen Ausweises sind, gehen am besten gemeinsam mit einem Mitglied zum Probenraum. Interessenten, die nur mal eine „Schnupperprobe“ mitmachen wollen, werden gebeten, ihr Kommen bei einem Mitglied anzukündigen. Siehe auch unter Kontakt.

Die Chorprobe ist für jedes aktive Vereinsmitglied Pflicht. Anders können unsere Chorleiter keine verlässliche Kalkulation und Vorbereitung der Konzerte durchführen. Nun ist es aber selbstverständlich, dass man doch einmal verhindert ist. Für diesen Fall entschuldigt man sein Fehlen beim Stimmgruppenführer seiner Stimmgruppe.